Die iPads sind für uns kein Heft- oder Buchersatz, sondern ein digitaler Werkzeugkasten für den modernen digitalen Unterricht. Es ist Unterrichtsmaterial und muss immer geladen mitgebracht werden. Die bereitgestellten Apps dienen Unterrichtszwecken.
Zu Hause gilt: Die Eltern bestimmen genau wie beim Handy, wann, wie und wie lange ihre Kinder das iPad zu Hause nutzen. Die Eltern müssten dafür sorgen, dass ein Kind das Handy nur in angemessenem Rahmen nutzt – genau wie sie dafür sorgen müssen, dass es nicht zu viel fern sieht, sich gesund ernährt, die Verkehrsregeln beachtet und seine Medikamente nimmt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 2018, AZ: 2 UF 41/48).
Die Schule hat keine Kontrolle darüber, was die Kinder mit dem iPad machen, das wäre ein grober Eingriff in deren Privatsphäre und würde dem Datenschutz widersprechen. Wir haben auch keinerlei Zugriff auf den Standort.
Die Apps sind eingeschränkt. Der Zugriff auf Internetseiten hat „nur“ einen Jugendschutzfilter. In der Schule sind weitere Apps eingeschränkt, die für die Nutzung im Unterricht unnötig bzw. störend sind.
Wir mischen uns nicht in das Zeitmanagement unserer Schüler*innen ein, deswegen gibt es keine zentral festgelegten Sperrzeiten. Die Eltern können dies wie bei Mobiltelefonen über Hardware (iPad wegnehmen) oder Software (W-Lan einschränken oder sperren) lösen.
Apps wie Tiktok, Youtube, Instagram sind nicht installiert, aber über den Browser kann man – wie auf dem Handy auch – diese Inhalte anschauen. YouTube wird häufig für den Unterricht verwendet.
Die schulischen iPads sind nicht uneingeschränkt nutzbar. Wir haben sorgfältig abgewogen zwischen Freiheit in der Nutzung und Einschränkungen, die im Sinne der Aufsichtspflicht und des Jugend- und Datensschutzes sowie zur Gewährleistung eines störungsfreien Unterrichts notwendigen und sinnvollen Einschränkungen.
Zu Hause können natürlich weitere Einschränkungen sinnvoll sein. Unsere Schüler*innen und ihre Arbeitsrhythmen sind sehr unterschiedlich, genauso wie die Regeln die Sie in Ihren Familien zu Mediennutzung vereinbart haben. Die Einrichtung technischer Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung können und wollen wir Ihnen nicht abnehmen. Im Folgenden finden Sie einige Tipps und Hinweise.
Mit der Funktion „Bildschirmzeit“ des iPads können detaillierte Statistiken zu den genutzten Apps und Webseiten erfasst werden. Es ist auch möglich die Nutzungszeiten des Gerätes oder auch einzelner Apps zu begrenzen.
Offizielle Anleitung von Apple: https://support.apple.com/de-de/HT208982 (manche der Option sind aufgrund schulweiter Einstellungen nicht verfügbar)
Über die „Bildschirmzeit“ lässt sich die Nutzungszeit des Gerätes einschränken, sodass es z.B. nachts nicht verfügbar ist.
Es lassen sich auch Zeit-Limits für einzelne Apps einrichten.
Diese Einschränkungen unterscheiden nicht zwischen der Nutzung zu Hause oder im Unterricht. Wenn Sie ein App-Limit für z.B. Anton von 2h/Woche setzen, ihr Kind diese Zeit zu Hause ausreizt und die App dann im Unterricht genutzt werden soll, geht dies nicht. Lehrkäfte können von Ihnen getroffene Einschränkungen nicht überschreiben.
Wenn eine im Unterricht genutzte App aufgrund von Einschränkungen nicht verfügbar ist, gilt dies als nicht vollständig vorhandenes Arbeitsmaterial.
Wir empfehlen die Jugendschutzfilter ihres Routers zu verwenden. Die dort getroffenen Einstellungen gelten dann auch für andere Geräte ihres Kindes, z.B. das Mobiltelefon.
Offizielle Anleitung von Apple: https://support.apple.com/de-de/HT201304 (manche der Option sind aufgrund schulweiter Einstellungen nicht verfügbar)
Der Router zu Hause bietet in der Regel sehr mächtige Funktionen die Nutzungszeiten des WLAN und die aufrufbaren Seiten und Dienste sehr gezielt einzuschränken. Die Einrichtung variiert dabei je nach Gerätehersteller stark, sodass wir keine allgemeingültige Anleitung zu Verfügung stellen können. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Internetanbieter bzw. dem Gerätehersteller. Für die gängigsten Router haben wir hier die Anleitungen von medien-kindersicher.de verlinkt:
Die Nutzung des App-Stores ist ausgeschlossen, es können keine Apps installiert werden. Apps, die nicht von allen gebraucht werden, die aber für die schulische Nutzung unserer Meinung nach sinnvoll sein können, stellen wir über den „GGD-AppStore“ in der jamf Schüler-App zur Verfügung. Sollte die gewünschte App dort nicht verfügbar sein wenden Sie sich bitte an das Admin-Team.
Das ist nicht dramatisch. Die schuleigenen iPads haben keinen Zugriff auf den App-Store, auf iCloud, iTunes usw. Man kann zwar eine Apple-ID-eintragen, erhält damit aber nur Zugriff auf iCloud-Mailadresse. Es liegt somit kein Verstoß gegen die Nutzungsordnung vor.